Zahnfehlstellungen – Ursachen, Symptome, Früherkennung und Therapie

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Was versteht man unter Zahnfehlstellungen?

Das Gebiss hat eine gewisse Zahnbogenform. Wenn die Zahnstellung von dieser abweicht, spricht man von einer Zahnfehlstellung. Betroffene empfinden sie oft als unästhetisch, woraus mitunter eine starke psychische Belastung entsteht. Doch auch medizinische Probleme sind nicht ausgeschlossen, da eine Zahnfehlstellung zu einer Vielzahl körperlicher Probleme führen kann.

Es gibt eine Reihe verschiedener Zahnfehlstellungen. In der Regel sind sie mit kieferorthopädischen Methoden zu beheben – auch dabei steht eine Vielzahl unterschiedlicher Varianten zur Verfügung.

Ursachen von Zahnfehlstellungen

Die Ursachen von Zahnfehlstellungen sind entweder äußerlichen oder erblichen Einflüssen geschuldet. So wie Nase, Mund oder Augen denen der Eltern ähneln können, tut es auch das Gebiss.

  • Erbliche Ursachen

Meistens werden Zahnfehlstellungen vererbt. So kann beispielsweise eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte dafür verantwortlich sein, aber auch, wenn der Unterkiefer hervorsteht (Progenie) oder ein mutiertes knochenstoffwechselrelevantes Gen. Dies sorgt dafür, dass die Zähne, die nach den Milchzähnen kommen sollten, nicht durchbrechen können.

Die daraus resultierenden Zahnlücken, bis hin zu einem seitlich offenen Gebiss, sorgen dafür, dass die oberen und unteren Backenzähne nicht aufeinandertreffen.

  • Erworbene Ursachen

Erworbene Zahnfehlstellungen können beispielsweise durch unbehandelte Zahnlücken entstehen, sodass die verbliebenen Zähne sich verschieben. Dadurch wiederum verändert sich das Gebiss – dies kann auch eine Folge von teilretinierten Weisheitszähnen sein.

Andere Ursachen sind beispielsweise eine gestörte Zungenmotorik oder Schluckmuskulatur, ebenso wie Babyschnuller oder das Daumenlutschen.

  • Andere Ursachen

Leiden Sie unter einem chronischen Vitaminmangel, kann es zu Problemen beim Knochenaufbau kommen, welche sich auf die Kiefer- und Zahnstellung auswirken. Dies gilt auch für eine Reihe von Infektionskrankheiten.

Außerdem kann sich das Gebiss durch das Down-Syndrom oder eine angeborene Skelett-Fehlbildung (Dysostosis cleidocranialis) verändern.

Zahnfehlstellungen: Folgen und Symptome

Sind die Zähne nicht in der richtigen Anordnung, kann dies zu weitreichenden Beschwerden führen. Viele Betroffene können ihre Symptome oft nicht zuordnen, denn nicht jede Fehlstellung ist auf den ersten Blick zu erkennen.

Je nach Zahnfehlstellung kann es zu folgenden Problemen und Symptomen kommen:

  • Abbeiß-, Kau- und Sprachproblemen
  • Behinderung der Zahnpflege und Selbstreinigung (Folge daraus: Karies (Zahnfäule) und Parodontitis (Entzündung des Zahnhalteapparates)
  • Zahnwanderung
  • Fehlbe- oder Überlastungen
  • Zahn- und Zahnfleischschädigungen
  • Kiefergelenksprobleme
  • Kieferfehlstellungen
  • Kopfschmerzen
  • Ohrenschmerzen
  • Tinnitus
  • Nacken- sowie Rückenschmerzen
  • Magen-Darm-Probleme
  • Sauerstoffunterversorgung (dadurch Müdigkeit und Antriebslosigkeit)
  • Mundatmung
  • Erkältungsinfektanfälligkeiten

Formen der Zahnfehlstellung

  • Tief- und Deckbiss

In der normalen Zahnbogenform stehen die oberen Schneidezähne etwas über den unteren. Beim Tiefbiss überdecken sie sie zu weit.

Der Deckbiss äußert sich dadurch, dass die Schneidezähne außerdem nach innen gekippt sind. Dies kann so weit gehen, dass das Zahnfleisch berührt oder sogar verletzt wird (Gingivakontakt bzw. traumatischer Gingivakontakt) und/oder der Gaumen von den unteren Schneidezähnen berührt wird.

  • Überbiss (Prognathie)

Der Überbiss bezeichnet den Fall, wenn die oberen Schneidezähne deutlich vor den unteren angeordnet sind.

  • Vorbiss

Befinden sich die unteren Schneidezähne vor den oberen, ist von einem Vorbiss die Rede.

  • Engstand / Platzmangel

Wenn Ihr Kiefer zu klein ist oder Ihre Zähne zu groß, kommt es zu einem Platzmangel. Bei einem Platzmangel kann es passieren, dass Zähne erst viel später als eigentlich üblich durchbrechen

  • Verlagerte / retinierte Zähne

Zähne, die nicht durchbrechen können, somit also im Kiefer bleiben, weil beispielsweise kein Platz vorhanden ist, sind meist nicht sichtbar. Dennoch können sie Druck auf die Nachbarzähne ausüben.

  • Kreuzbiss

Der Kreuzbiss zeichnet sich dadurch aus, dass die Zähne weiter als normal in Richtung der Zunge aufeinandertreffen.

  • Offener Biss

Der offene Biss kann im Bereich der Front- aber auch der Seitenzähne vorkommen. In diesem Fall liegen die Zähne im geschlossenen Zustand nicht aufeinander.

  • Lückengebiss

Besitzen Sie Zahnlücken, weil Ihr Kiefer zu breit ist, Zähne entfernt wurden oder sie zu klein sind, spricht man vom Lückengebiss.

  • Fehlende Zähne (Nichtanlage von Zähnen)

Wenn sich Zähne gar nicht erst bilden, weil zum Beispiel eine Entwicklungsstörung oder die Folge einer Bestrahlung vorliegt, können nach dem Milchzahnausfall Lücken entstehen. Dadurch kippen die Nachbarzähne.

Diagnose

Da es angeraten wird, mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt zu gehen, wird dieser eine Zahnfehlstellung meist schon sehr früh erkennen – vor allem, wenn sie schon im Kindesalter besteht.

Sollten Sie aufgrund Ihrer Zahnstellung ästhetische oder gesundheitliche Beeinträchtigungen bemerken, sprechen Sie Ihren Zahnarzt darauf an.

Daraufhin wird er eine gründliche Zahn- und Kieferuntersuchung vornehmen. Dabei achtet Ihr Zahnarzt besonders auf die Anzahl, Größe und Form Ihrer Zähne sowie auf Zahndurchbrüche, Zahn- und Bissposition, Kieferverhältnisse und Ihren Lippen- und Profilverlauf.

Therapie / Behandlung

Ob und wie eine kieferorthopädische Behandlung nötig ist, entscheidet Ihr Zahnarzt anhand verschiedener Röntgenaufnahmen und Fotos, die von Ihrem Schädel und Gesicht angefertigt werden.

  • Tief- und Deckbiss

Bei gleichzeitigem Vorbiss wird bei Kindern das Kieferwachstum gehemmt bzw. das Unterkieferwachstum angeregt. Erwachsene müssen eine zusätzliche kieferchirurgische Therapie in Kauf nehmen.

Zudem ist es möglich, dass die Schneidezähne intrudiert oder extrudiert werden.

  • Überbiss (Prognathie)

Kinder und Jugendliche erhalten eine Zahnspange, die das Wachstum des Unter- bzw. Oberkiefers hemmt bzw. anregt. Außerdem kann es nötig sein, funktionskieferorthopädische Geräte oder eine aktive Platte zu nutzen.

Erwachsene können daran nicht mehr viel machen, sodass sie sich einer kombinierten kieferorthopädischen/kieferchirurgischen Therapie unterziehen müssen.

  • Vorbiss

Ein Vorbiss wird bei Kindern mit einer Hemmung des Kieferwachstums behandelt. Bei ausgewachsenen Menschen muss eine kieferchirurgische Therapie durchgeführt werden.

  • Engstand / Platzmangel

Ein Engstand bei Kindern kann mit einer Anregung des Kieferwachstums behandelt werden.

  • Verlagerte / retinierte Zähne

Die Weisheitszähne werden entfernt, sodass wieder Platz im Kiefer entsteht.

  • Kreuzbiss

Der Kreuzbiss wird meistens schon im Kindesalter behandelt.

  • Offener Biss

Während bei Erwachsenen oft eine feste Zahnspange oder eine durchsichtige Zahnschiene (Aligner) zum Einsatz kommt, wird bei Kindern außerdem mit einer Mundvorhofplatte, aktiven Platte, Gesichtsmaske oder einem funktionskieferorthopädischen Gerät behandelt.

  • Lückengebiss

Bei einer Zahnentfernung fertigt der Zahnarzt einen Zahnersatz an. Je nach Ausprägung ist eine kieferorthopädische Therapie notwendig, wenn die Nachbarzähne gekippt sind.

Ist dies nicht möglich, kommt eine feste Zahnspange zum Einsatz oder eine aktive Platte, eine Crozat-Apparatur oder ein Palatinalbogen.

  • Fehlende Zähne (Nichtanlage von Zähnen)

Die Behandlung von fehlenden Zähnen ist eine individuelle Sache. So kann beispielsweise ein kieferorthopädischer Lückenschluss durchgeführt werden

Bezahlt die Krankenkasse die Behandlung von Zahnfehlstellungen?

Für Patienten zwischen 10 und 18 Jahren kommt die Krankenkasse zu 80 % für notwendige kieferorthopädische Behandlungen auf. Müssen mehrere Kinder behandelt werden, können es auch 90 % sein. Zum Abschluss der Therapie werden die übrigen 20 bzw. 10 % zurück-erstattet.

Sollten Sie an sich (oder an Ihrem Kind) Zahnfehlstellungen bemerken, ist Ihnen angeraten, die Behandlung in dieser Zeit vorzunehmen, da die Behandlungskosten mehrere Hundert bis Tausende Euro betragen können.

Zu den nicht notwendigen Leistungen bzw. solche, die nicht im Leistungskatalog aufgenommen sind, zählen:

  • zahnfarbene oder selbstligierende Brackets
  • Funktionsanalysen
  • Glattflächenversiegelungen
  • hochelastische Drähte aus Speziallegierungen
  • Lingualtechnik
  • u.v.m.

Allerdings decken die Krankenkassen auch nur den Leistungskatalog ab – alles, was darüber hinausgeht, muss selbst bezahlt werden. Außerdem muss die Behandlung auch wirklich notwendig sein.

Sind Sie über 18 Jahre alt, ist es nahezu unmöglich, die Krankenkasse von einer Kostenübernahme zu überzeugen. Die einzige Ausnahme bilden schwere Kieferfehlbildungen, bei der eine kieferchirurgische Maßnahme notwendig ist.

Sind Sie privat versichert, ist die Kostenübernahme eine Frage des Tarifs. Vor Beginn der Behandlung sollte auf jeden Fall Rücksprache mit der Krankenkasse gehalten werden.

Kosten der Behandlung

Je nach Behandlung (Art, Dauer, Material, Nachsorge) von Kieferteilen kostet diese zwischen 1.000 und 1.500 Euro, während die Behandlungskosten des gesamten Kiefers bei rund 5.000 Euro liegen.

Vorbeugung

Nicht alle Zahnfehlstellungen sind vermeidbar, dennoch gibt es ein paar Dinge, die Sie tun können, um Ihre Kinder davor zu bewahren.

Der wichtigste Punkt sind geeignete Schnuller und Nuckelflaschen. Sie sollten eine hohe Qualität besitzen und zahnfreundlich sein. Am besten nutzen Sie solche, die der Brustwarze nachempfunden sind.

Lassen Sie sich ruhig von Ihrem Zahnarzt beraten, welcher Schnuller in welchem Alter geeignet ist.

Auf keinen Fall sollte ein Kind den ganzen Tag einen Schnuller im Mund haben. Zusätzlich ist die frühzeitige Entwöhnung wichtig.

Selbiges gilt für das Daumenlutschen, weil es einen ähnlichen Effekt auf die Zahnstellung hat.

Außerdem ist eine verantwortungsbewusste Zahnpflege sowie der regelmäßige Gang zum Zahnarzt wichtig, Zahnfehlstellungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.